Mit dem Tarif TL, einem speziellen Krankentagegeld für Gesellschafter-Geschäftsführer, können GmbHs das Lohnfortzahlungsrisiko im Krankheitsfall absichern. ERGO-Experte Fabian Blank erklärt die Vorzüge.
Das Risiko, berufsunfähig zu werden, schätzen die meisten Firmenchefs eher gering ein, vor allem, solange sie sich jung, gesund und fit fühlen. Aber das kann ein gefährlicher Trugschluss sein. Denn Berufsunfähigkeit ist kein abstraktes Risiko, sondern vielfach Realität. Im Schnitt wird jeder Vierte im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig. Das hat heute oft nicht mehr mit schweren, körperlichen Tätigkeiten zu tun, sondern vermehrt mit psychischen Erkrankungen.
„Berufsunfähigkeit liegt im Allgemeinen vor, wenn aus gesundheitlichen Gründen die bisherige berufliche Tätigkeit voraussichtlich langfristig nicht mehr voll ausgeübt werden kann. Oft gilt dies bereits ab einer Einschränkung von 50 Prozent, bezogen auf die tägliche gewöhnliche Arbeitszeit“, erklärt Fabian Blank, der die ERGO-Agentur in Lörrach leitet. „Kann gar keiner Tätigkeit mehr nachgegangen werden, liegt sogar Erwerbsunfähigkeit vor.“
Wenn ein Mitarbeitender ausfällt, ist das oft – vor allem für kleine Unternehmen – ein Problem. Aber richtig brenzlig wird eine Berufsunfähigkeit für eine Firma, wenn sie den geschäftsführenden Gesellschafter trifft. „Für das Unternehmen kann die Arbeitsunfähigkeit seines Gesellschafter-Geschäftsführers ernstzunehmende finanzielle Folgen haben. Je nach Dauer und Höhe der Gehaltsfortzahlung kann das bis zur Existenzgefährdung reichen“, betont Blank. Der Ausfall des Geschäftsführers wiegt besonders schwer, hinzu kommen neben der Gehaltsfortzahlung bei längerer Krankheit, zusätzliche Kosten, etwa für einen Stellvertreter.
Risiko minimieren
Doch was viele nicht wissen: Dieses Risiko lässt sich absichern. Die DKV bietet ein spezielles Krankentagegeld (Tarif TL) an, das ausschließlich für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gilt. Sie können sich damit gegen das Risiko einer Lohnfortzahlung im Krankheitsfall absichern. „Eine Besonderheit ist, dass die GmbH die Beiträge zahlt“, sagt Fabian Blank. Über den Tarif TL kann die GmbH dafür sorgen, dass die Gehaltsfortzahlung im Ergebnis nicht das Unternehmen trägt, damit bekommen Unternehmer eine feste kalkulatorische Kostengröße.
„Zusätzlich können die Beiträge für die Gehaltsabsicherung als abzugsfähige Betriebsausgaben der GmbH steuermindernd angesetzt werden“, sagt Fabian Blank. „Der Tarif TL wird auch als Rückdeckungsversicherung für die GmbH bezeichnet. Die GmbH gibt das Risiko, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer wegen Krankheit oder Unfall ausfällt, an die DKV weiter.“ Wird also der Gesellschafter-Geschäftsführer arbeitsunfähig, dann übernimmt das Krankentagegeld der DKV die Gehaltsfortzahlung. Und zwar bis zu einem Bruttomonatsgehalt von 15.600 Euro. Falls gewünscht, bereits ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit. „So früh ein so hohes Einkommen abzusichern, ist in Deutschland einzigartig“, sagt Blank. „Das geht nur mit dem Tarif TL.“