Weder Johannes Burger noch die Handwerkskammer Freiburg haben im ihrer gerichtlichen Auseinandersetzung Berufung eingelegt. Damit akzeptiert die Handwerkskammer das Urteil: Sie hatte Burger im August sowohl die Außenvertretung entzogen wie auch seinen Aufgabenbereich nach Ansicht des Gerichts unzulässig verkleinert. Das Urteil ist nun praktisch rechtskräftig. Allerdings haben die Prozessbeteiligten Thomas Schotten und Paul Baier – die Kammer hatte ihnen den Streit erklärt und sie waren auf Seiten Burgers in das Verfahren eingetreten – sich noch nicht geäußert, ob sie ihrerseits ebenfalls auf eine Berufung verzichten. Allerdings ist von dem Verzicht auszugehen.
Im Nachgang zum Verzicht auf die Berufung hat die Handwerkskammer Burger, der zwar derzeit krankgeschrieben, aber noch immer bei der Kammer angestellt ist, einen neuen Zuständigkeitsbereich angeboten: den „Geschäftsbereich 2 – Berufliche Bildung“, der derzeit führungslos ist und bislang vom ebenfalls ausgeschiedenen Geschäftsführer Werner Gmeiner verantwortet wurde. Allerdings hält Burgers Rechtsanwalt Wolfgang Meier-Rudolph es für „schwierig vorstellbar“, dass der degradierte Hauptgeschäftsführer seine Arbeit in der Kammer noch einmal aufnehmen werde. Zwar habe Burger dies für grundsätzlich denkbar erklärt, dennoch kann man davon ausgehen, dass er und sein Rechtsbeistand eine vernünftige Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses anstreben. Man sei, so lässt Meier-Rudolph verlauten, hier in Verhandlungen und nähere sich an. Zwei Punkte dürfte zur conditio sine qua non werden – einmal die von Burger geforderte Ehrenerklärung der Kammer und zum anderen den Ausgleich der zu erwartenden Ausfälle bei der Altersversorgung, wenn der ex-Hauptgeschäftsführer nicht bis zum Renteneintritt arbeitet. Hier sei man – so hört man – aber ebenfalls auf einem vielversprechenden Weg.