Unternehmen müssen die Arbeitszeiten ihrer Angestellten systematisch erfassen, so hat das Bundesarbeitsgericht geurteilt. Spüren südbadische Anbieter solcher Dienste davon schon Effekte?
VON DANIEL RUDA
Das Stechuhr-Urteil wurde es genannt, als der Europäische Gerichtshof vor rund vier Jahren entschied, dass Arbeitgeber künftig die Arbeitszeiten ihrer Angestellten genau erfassen müssten. Darauf aufbauend sprach dann das Bundesarbeitsgericht im vergangenen September die deutsche Variante des Urteils, das zu mehr Arbeitsschutz beitragen soll und nun auch hier zur Umsetzung kommt. Das sorgt für eine riesige Umwälzung in der Arbeitswelt, die gerade langsam in Gang kommt. (Lesen Sie hier den gesamten Artikel)