Causa Burger: Nun liegen erstmals Zahlen auf dem Tisch
Basis etwaiger Forderungen der Kammer gegen Schotten und Baier ist die Behauptung, beide wären kollusiv (= vorsätzlich sittenwidrig schädigend) zum Nachteil der HWK tätig geworden: Rechtsanwalt Schotten hätte entgegen dem erklärten Willen des Vorstandes die streitige Vergütungsvereinbarung beraten, die Burger ein Salär nach Besoldungsgruppe B7 gewährte.
In der Gerichtsverhandlung vom 23. Februar traten Schotten und Baier dem Klagenden Johannes Burger bei: Für die HWK-Vertreter „kam die Prozesssituation scheinbar überraschend“, so Baier. Die Gerichtsverhandlung endete mit einem Hinweisbeschluss, der am 24. Februar erging. Nach der Überzeugung des Gerichtes ist kein kollusives Verhalten ersichtlich. Das Gericht setzte den Parteien eine Frist bis zum 21. März, um Einigungsvorschläge vorzulegen. Baier und Schotten wollen die Zeit nutzen an den Vorstand der HWK zu appellieren, die „hilflos und konstruiert wirkenden“ Regressforderungen, so Schotten, fallen zu lassen. Schotten erklärte die Zeit für reif, den Streit zu beenden. Burger müsse freigestellt werden und sei wirtschaftlich so zu stellen, wie er stehen würde, wäre er für die HWK bis zum Erreichen der Altersgrenze tätig gewesen – unter Anrechnung etwaigen anderweitigen Erwerbes.
Baier ist im Ermittlungsverfahren gegen Johannes Ullrich wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen § 8 SchwarzArbG von den Ermittlungsbehörden am 16.März als Zeuge geladen. Baier bat nun um Verlegung der Vernehmung nach dem 21. März, um die beiden Verfahren in jeder Hinsicht getrennt zu halten.