Im Testament Geld und Wertgegenstände zu verteilen, reicht nicht. Ohne Zugang zum Online-Nachlass stehen Erben vor einem Berg an Problemen. Vor allem für Unternehmer ist es ratsam, rechtzeitig vorzusorgen.
VON JULIA DONÁTH-KNEER
Kennen Sie den Bestseller „P.S. Ich liebe dich?“, in dem der verstorbene Gerry seiner Frau Holly aus dem Jenseits Liebesbriefe schickt? So etwas ähnliches ermöglicht der Onlinedienst „last Hello“, ein Herzensprojekt von Ercan Güven und Matthias Geng aus Kempten. „Bei uns können die Nutzer Daten aller Art hinterlegen und definieren, welche Kontaktperson welche Info nach dem Ableben bekommt“, erklärt Ercan Güven. „Das kann etwas Praktisches sein wie eine E-Mail, in der die Zugangsdaten zu allen Social-Media-Accounts gespeichert sind, oder aber etwas Schönes, wie ein Musikvideo für die Ehefrau.“ Nach dem Ableben einen letzten Gruß per Video oder Text an seine Liebsten zu schicken ist eine Sache, der Umgang mit der Hinterlassenschaft im Internet ist aber sehr viel komplexer. WEITERLESEN…