ANZEIGE I Fabian Blank berät mit seiner ERGO-Agentur in Lörrach Gewerbetreibende, selbstständige Firmeninhaber, Führungskräfte sowie deren Mitarbeiter. Viele seiner Kunden wissen gar nicht, welche Möglichkeiten sie haben, um ihr Unternehmen und ihre Arbeitnehmer umfassend abzusichern.
Herr Blank, welche Unsicherheiten erleben Sie in Ihrem Berufsalltag als Versicherungsexperte?
Der demografische Wandel der Gesellschaft macht auch vor Unternehmen nicht halt. Das Durchschnittsalter in Unternehmen steigt stetig, Nachwuchsfachkräfte kommen nicht beziehungsweise nicht ausreichend nach. Das stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. In diesen Herausforderungen stecken aber Chancen für die Personalwirtschaft. Die Gestaltungsspielräume für betriebliche Versorgungen wurden in den letzten Jahren kontinuierlich erweitert.
Was heißt das genau?
Der Fachkräftemangel in Deutschland ist auf einem Rekordhoch. Unternehmen, die von Arbeitnehmern als attraktiv zum Arbeiten empfunden werden, bestehen auch in einem Arbeitnehmermarkt. Dabei ist die Bezahlung nur ein Faktor. Auf der Wunschliste von Arbeitnehmern stehen heute häufig soziale Zusatzleistungen, wie zum Beispiel arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge oder betriebliche Unfall- und Krankenzusatzversicherungen.
Wozu raten Sie bei der Altersvorsorge?
Ich rate jedem, sich der individuell sinnhaftesten Instrumente der Altersvorsorge zu bedienen. Das können die unterschiedlichen Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge sein.
Das Problem zum Beispiel bei GmbH-Geschäftsführern ist, dass sie in der Regel hohe Einkommen erzielen, aber kaum Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Was empfehlen Sie ihnen?
Der Vorteil einer Unterstützungskasse zum Beispiel liegt darin, dass die Höhe der steuerlich begünstigten Zuwendung nicht begrenzt ist. Für den selbstständigen Unternehmer ist die Rürup-Rente ein sinnvoller Weg, die persönliche Versorgungslücke im Alter zu schließen.
Wer in der Unternehmensführung agiert, trifft Entscheidungen mit enormer Tragweite und Verantwortung. Was geschieht, wenn trotz aller Sorgfalt etwas schiefgeht? Wer haftet?
Dann ist dem Unternehmen und seinen Entscheidern zu wünschen, dass die richtige Absicherung getroffen wurde. Eine Betriebshaftpflichtversicherung umfasst die Freistellung des Versicherungsnehmers von begründeten gesetzlichen Ansprüchen Dritter auf Schadenersatz. In erster Linie haftet das Unternehmen für den schuldhaft herbeigeführten Drittschaden. Aber es können durchaus auch die Führungskräfte, leitenden Angestellte, Geschäftsführer oder Manager, die diesen Schaden zu verantworten haben, haftbar gemacht werden.
Wie kann man sich dagegen absichern?
Hierfür können Unternehmen eine sogenannte D&O Versicherung abschließen – eine Directors and Officers Versicherung, auch Organ- oder Managerhaftpflichtversicherung genannt.
Auch Anwälte und Steuerberater haften für eventuelle Fehler, die ihre Klienten betreffen – sei es bei Vertragsprüfungen oder Rechtsvertretungen. Welche Lösungen bieten Sie ihnen an?
Für beide Berufsgruppen ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.
Was müssen diese Berufsgruppen ansonsten beachten?
Zum 01. August 2022 wurde das Berufsrecht für Rechtsanwälte und Steuerberater neu geregelt. Diese Reform betrifft nicht nur die Bundesrechtsanwaltsordnung, sondern auch das Steuerberatungsgesetz und die Patentanwaltsordnung. Mit dieser Reform wurde ein zusammenhängendes Gesellschaftsrecht für anwaltliche und steuerberatende Berufe geschaffen. Entsprechend den Anforderungen der Reform muss gegebenenfalls der Versicherungsschutz angepasst werden.
Welche Unterschiede gibt es bei der Vorsorge von GmbH-Geschäftsführern, AG-Vorstandsmitgliedern und selbstständigen Unternehmern?
GmbH-Geschäftsführer und AG-Vorstandsmitglieder haben in der Regel ein Anstellungsverhältnis und sind in der betrieblichen Altersvorsorge versorgungsfähig. Das gilt für selbstständige Unternehmer jedoch nicht. Für diese eignet sich die Rürup-Rente. Die Einzahlungen können steuerlich als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer zu 100 Prozent abgesetzt werden.