Weitere Wohlverhaltensregeln sind vom Honoraranlageberater zu erfüllen. So hat er seine Empfehlung auf einen hinreichenden Marktüberblick zu gründen. Außerdem muss die Angebotspalette, die er seinem Rat zugrunde legt, auch hinsichtlich der Anbieter und Emittenten der Finanzinstrumente hinreichend gestreut sein. „Als Honoraranlageberater darf man nicht nur auf eigene Anlageprodukte zurückgreifen – man muss sich am Markt orientieren“, so Jürgen Schwab (Gesellschafter/Geschäftsführer von FINANCIAL PLANNING Freiburg). „Es ist nicht leicht, die gesetzlich geforderten organisatorischen Pflichten für die Registrierung als Honoraranlageberater zu erfüllen. Insbesondere die organisatorischeTrennung von Provisions- und Honorarberatung dürfte vielen Kreditinstituten schwer fallen. Vielleicht ist dies der Grund, warum es derzeit deutschlandweit nur 16 registrierte Honoraranlageberater gibt“, so Sascha Anspichler.