Die zweite Begegnung zwischen dem degradierten Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer, Johannes Burger, und seinem Arbeitgeber hat keine Einigung gebracht – lässt aber die Chance auf eine Verhandlungslösung zu. Am Ende der knapp zweistündigen Sitzung einigten sich die beiden Parteien stillschweigend, dass weder die Frage der Abmahnung – die Handwerkskammer beanstandete in einer solchen den Gang Burgers nach seiner öffentlichen Degradierung vor die Presse – sowie die Frage nach den Auswirkungen der Scheidung Burgers auf seine Gehaltsbezüge weiter zum Kern des Verfahrens zählen sollte.
In den Fragen der Gehaltshöhe und wie diese festgelegt wurde und ob die Degradierung durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt ist, stellte man ausführlichst die kontroversen Standpunkte dar. Ex-Präsident Paul Baier und Ex-Kammeranwalt Thomas Schotten, denen die Handwerkskammer den Streit verkündet hatte, traten im Verlauf der Sitzung auf Seiten Burgers in den Streit ein.
Beide unterstützten die Sichtweise Burgers bezüglich der Festlegung seiner Bezüge in 2009/10. Hier dürfte der Knackpunkt bei etwaigen außergerichtlichen Verhandlungen zur Streitschlichtung liegen, denn eine Abfindung Burgers wird sich in jedem Fall auf Basis dessen Gehaltes bemessen.
Beide Parteien forderten nun das Arbeitsgericht auf, vor einem etwaigen Beschluss denbeiden Parteien Hinweise zur Bewertung der strittigen Punkte zu geben, die dann bei Einigungsgesprächen einflössen.