Mehr Geld für Flüchtlingsunterbringung
Freiburg. Nach massiven Klagen, wonach die gesetzlich festgelegte Kostenpauschale des Landes nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen in den Stadt- und Landkreisen nicht auskömmlich sei, gibt es für die Mehrzahl der Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg jetzt nachträglich mehr Geld vom Land. Vorausgegangen waren Verhandlungen mit den Kommunalen Spitzenverbänden mit dem Ergebnis, dass die Stadt- und Landkreise nach Vorlage und Prüfung der Rechnungsabschlüsse für die Jahre 2014, 2015 und 2016 ihre tatsächlichen Kosten abrechnen können. Während diese Regelung für das Jahr 2014 nur für die liegenschaftsbezogenen Kosten (Unterkunft) gilt, hat das Land zugesagt, den Kommunen die Auslagen bzw. Mehrkosten der vorläufigen Unterbringung für die Jahre 2015 und 2016 nachträglich komplett zu erstatten. Für Freiburg bedeutet dies eine Nachzahlung in Höhe von 1.366 Euro pro Flüchtling im Jahr 2014.