Familienheim Freiburg Baugenossenschaft eG feiert Richtfest für Mehrfamilienhaus am Seepark
Nach der Mehrfachbeauftragung von vier Architekturbüros, die das Freiburger Büro Hetzel + Ortholf Architekten für sich entscheiden konnte, errichtet die Baugenossenschaft am Meckelhof 13 derzeit ein dreigeschossiges Mehrfamilienhaus mit Attikageschoss in bester Wohnlage des Stadtteils Betzenhausen-Bischofslinde. Der Neubau kommt auch ohne das konventionelle Wärmedämmverbundsystem aus. Gebaut wird in umweltfreundlicher Ziegelbauweise mit Poroton-Ziegelsteinen, die von sich aus hochdämmend sind.
Das neue Wohnhaus trägt alle typischen Qualitätsmerkmale eines „Familienheims“: Hohe Wohnumfeldqualität durch die unmittelbare Nähe zum Flückiger See und ansprechende Grundrisse. Die Energieversorgung erfolgt über einen Gasbrennwertkessel, ergänzt durch Solarthermie. Die Ein-, Zwei-, Drei- und Vierzimmerwohnungen haben eine Wohnfläche von 34 bis 123 Quadratmetern und sind jeweils übers Eck geplant, sodass sie von zwei Himmelsrichtungen Licht und Sonne erhalten. Die Wohnungen verfügen großteils über offene Küchenlösungen, sowie über Terrassen, Balkone oder Loggien. Behindertengerecht, mit bodengleichen Duschen und schwellenlosen Balkonzugängen, wurden die Zweizimmerwohnungen geplant. Das Wohngebäude erschließt sich über einen barrierefreien Hauseingang und einen Aufzug, mit dem alle Etagen, auch das Attikageschoss einschließlich Tiefgarage erreichbar sind. Generell profitieren alle Mieter von einer anspruchsvollen Ausstattung und multimedialem Komfort. Im Garten wird es einen kleinen Spielplatz geben und auf der Tiefgarage Ruhebänke für die Mieter.
Bezahlbares Wohnen
Die Mieten wurden je nach Lage und Ausstattung kalkuliert, und liegen bei 9,50 Euro bis 11 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Sechs Wohnungen fördert die Erzdiözese Freiburg über ihr Wohnungsbauprogramm „Bezahlbares genossenschaftliches Wohnen Baden“ mit Mietzuschüssen in Höhe von 1,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche über einen Zeitraum von 10 Jahren. Das Förderprogramm wurde 2013 für Personengruppen mit geringem Einkommen aufgelegt, die die Einkommensgrenzen des Landeswohnraumförderungsgesetzes einhalten.